A - N° 55 / 1er octobre 1940
schaftungsftelle an Wäschereibetriebe nicht ausgestellt. Die Wäschereibetriebe sind berechtigt, gegen den Abschnitt „Seifenpulver" auch Waschpulver, oder synthetische Waschmittel, oder Seifenschuppen, oder Fett-löserseife in einem zu bestimmenden Umrechnungsverhältnis zu beziehen. V. Ausnahmen von der Bezugscheinpflicht.